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Siegen, 03.05.06
Anfrage zur Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 17.05.2006
Bauunterhaltungsmittel
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Stötzel,
der Rat der Stadt Siegen hat mit der Haushaltsverabschiedung, die Erhöhung der Bauunterhaltungsmittel um 500 000 € beschlossen, wie sie zuvor vom Ausschuss für Schul- und Bildungswesen empfohlen worden war.
Auf unsere Anfrage antwortete die Verwaltung in der Ratsitzung am 05.04.2006, dass 16,8% der zur Verfügung stehenden Gelder im ersten Quartal 2006 verausgabt worden seien und man im übrigen in diesem Jahr vermehrt auf Vergaben an Ingenieurbüros setzen wolle (sinngemäße Zusammenfassung). In diesem Kontext fragen wir:
1. Ist es unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht günstiger, für die Abarbeitung des Unterhaltungsstaus befristet einzustellendes Personal einzusetzen?
Antwort von Herrn Schneider, Stadtverwaltung Siegen (in leicht gekürzter Form): Wenn für beantragte Zuschussmaßnahmen, wie im laufenden Jahr für die Maßnahmen „Offene Ganztagsschulen Hauptschule Schießberg und Grundschule Lindenberg“ fremd vergebene Ingenieurleistungen bei der Ermittlung der zuschussfähigen Kosten berücksichtigt werden, ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Fremdvergabe von Ingenieurleistungen zu präferieren.
2. Wie verhalten sich die Kosten befristet einzustellenden Personals gegenüber einer zu erwartenden Vergabe von Ingenieurleistungen für Baumaßnahmen in der geschätzten Höhe von ca. 500 000 €?
Antwort: Die Kosten der Ingenieurleistungen auf HOAI-Basis für die o.g. Maßnahmen werden derzeit ermittelt. Über das Ergebnis wird der Bürgermeister in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses informieren.
3. Welche Haltung hat das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Siegen zu diesen beiden Möglichkeiten?
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes: Die Anfrage bezieht sich ausschließlich auf die beiden Möglichkeiten „Fremdvergabe an Planungsbüros“ bzw. „Abarbeitung der erforderlichen Planungen durch befristete Einstellung von Personal“.
Meinung des Rechnungsprüfungsamtes dazu:
Die befristete Einstellung von Personal ist günstiger, als die Planungsleistungen für die Bauunterhaltungsmittel „fremd“ zu vergaben. ... Bezüglich der Personalkosten wurde auf die HOAI-Sätze ein Kommunalaufwand von 15% aufgeschlagen sowie eine Gewinnminderung um 40% vorgenommen (allg. anerkanntes Verfahren).
Sofern die Bearbeitung der Planungsleistungen für die Bauunterhaltungsmittel jedoch gegen die Vergabe von Architektenleistungen für künftige Schulbauten (Lindenschule, Schießbergschule) ausgetauscht werden kann, könnte sich, wenn die Planungskosten als zuschussfähig anerkannt werden, eine Wirtschaftlichkeit von HOAI-Vergaben für die Stadt Siegen ergeben. Dies wird z.Zt. durch den Bürgermeister bzw. den FB 2 geprüft.
Außer Acht gelassen ist bei der Antwort des Rechnungsprüfungsamtes die Möglichkeit der Abarbeitung mit vorhandenem Personal, da eine Betrachtung der arbeitsmäßigen Auslastung der Technischen Gebäudewirtschaft dieser Beantwortung seitens des Rechnungsprüfungsamtes nicht zugrunde liegt.
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