01.09.2008
Antrag zur Tagesordnung der Ratssitzung am 03.09.2008,
TOP 11 „Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Siegen“
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Siegen beantragt, folgenden Antrag in der Ratssitzung am 03.09.2008 zum Tagesordnungspunkt 11 zu behandeln:
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Siegen beschließt die Verschiebung der Beschlussfassung auf seine nächste Sitzung.
2. Der Rat der Stadt Siegen beauftragt die Verwaltung, einen Formulierungsvorschlag in Anlehnung an die Mustersatzung zu machen, der bei mehrfach erschlossenen Grundstücken (sog. zwischen-liegende oder Eckgrundstücke) eine Gebührenreduzierung auf 2/3 der ursprünglichen Höhe vorsieht.
3. Der Rat der Stadt Siegen beschließt die Zuständigkeit des Bauausschusses für die Einstufung von Straßen im Rahmen von B-Plänen und bei der Beschlussfassung über KAG-Maßnahmen.
Begründung
Die lange Beratungszeit der Vorlage und die Ergebnisse der Beratung machen deutlich, dass große Teile der Politik in den Zeiten von enormen Kostensteigerungen eine weitere Belastung der Hauseigentümer vermeiden wollen.
Durch die Beibehaltung der alten Prozentsätze der Anwohnerbeteiligung ist dies weitgehend gelungen.
Da in den nächsten Jahren viele Straßen aus den 50 er und 60 er Jahren zur Sanierung anstehen ist es möglich, dass die Eigentümer mehrfach erschlossener Grundstücke (zwischen zwei Straßen liegende Grundstücke, Eckgrundstücke an zwei oder drei Straßen) innerhalb kurzer Zeit mehrfach zu Anliegergebühren herangezogen werden können. Um die daraus resultierende Belastung gerecht zu verteilen soll sich die neue Formulierung an die Umgangsweise bei Neuerschließungen (Zweidrittel-Regelung) anlehnen und mit der Mustersatzung des Innenministeriums konform formuliert werden.
An der Einstufung der Straßen soll die Politik angemessen beteiligt werden. Dies gilt insbesondere für die Aufstellung von Bebauungsplänen und bei der Beschlussfassung von neuen KAG-Maßnahmen.
Beratungsergebnis im Rat: Bürgermeister Mues stellt den Beschlussvorschlag der Verwaltung unter Berücksichtigung der Änderungen in der Ergänzungsvorlage D als weitestgehenden
Vorschlag zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Siegen beschließt die Neufassung der "Satzung über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt
Siegen" gemäß Anlage 1 zur Vorlage 1927/2008 mit folgenden Änderungen:
• keine Erhöhung des Anteils der Beitragspflichtigen,
• § 7 Abs. 2, 1 Zeile erhält zur Klarstellung folgende Formulierung:
"Der nach § 6 festgelegte Faktor wird …"
• § 15 (Übergangsregelung) und dazugehörige Anlage entfallen ersatzlos.
• § 16 (Inkrafttreten) wird § 15 und lautet:
"Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt
die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche
Maßnahmen der Stadt Siegen vom 118.12.1975 in der Fassung der 3.
Änderungssatzung vom 28.10.1985 außer Kraft."
Beratungsergebnis: 51 Stimmen dafür, 7 dagegen (Bündnis 90/Die Grünen),
0 Enthaltungen
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