Ordnungsbehördliche Verordnung „ Kastrations- und Kennzeichnungsgebot für Katzen im Stadtgebiet Siegen“

Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Siegen
hier: Ordnungsbehördliche Verordnung „ Kastrations- und Kennzeichnungsgebot für Katzen im Stadtgebiet Siegen“

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Siegen
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Siegen
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Siegen
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Siegen
UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen
Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Siegen

Gemeinsamer Ergänzungsantrag für den Ausschuss für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung am 10.05.2011 und für den Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie am 19.05.2011

Sehr geehrte Frau Moll,
Sehr geehrte Frau Strunk,

wir bitten Sie, folgenden Antrag gem. § 9 GemO auf die Tagesordnung des Ausschusses für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung am 10.05.2011bzw. des Ausschusses für Umwelt, Landschaftspflege und Energie am19.05.2011 zu setzen:

Beschlussvorschlag: Ausschuss Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung
Der Ausschuss für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung empfiehlt dem Rat der Stadt Siegen die Aufnahme des „Kastrations- und Kennzeichnungsgebot für Katzen im Stadtgebiet Siegen“ in die Ordnungsbehördliche Verordnung und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

Beschlussvorschlag: Ausschuss Umwelt, Landschaftspflege, Energie
Der Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie empfiehlt dem Rat der Stadt Siegen die Aufnahme des „Kastrations- und Kennzeichnungsgebot für Katzen im Stadtgebiet Siegen“ in die Ordnungsbehördliche Verordnung und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

Begründung
Nach eingehender Beratung und Befassung des Sachverhaltes  im Fachausschuss und im AK „Tierschutz“ und unter Hinzuziehung von verschiedenen Expertinnen und Experten sowie Juristinnen und Juristen soll der Textpassus der ordnungsbehördlichen Verordnung  der Stadt Siegen in Anlehnung an die OV in Paderborn und anderen Kommunen sowie nach Auswertung sämtlicher auch juristischer Unterlagen und Ergebnisse  lauten:

§  X
Katzenhalter/-innen, die ihrer Katze/Kater Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem/r Tierarzt/Tierärztin kastrieren und mittels einer Tätowierung oder einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen. Als Katzenhalter/-in gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.

§ XX
Für die gewerbliche Zucht von Katzen oder in begründeten Einzelfällen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.

§ XXX
Auf Antrag können Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung zugelassen werden, wenn die Interessen der Antragsteller/-innen die durch die Verordnung geschützten öffentlichen und privaten Interessen nicht nur geringfügig überwiegen.

Für die unterzeichnenden Fraktionen

gez. Heinz Müller

Umweltpolitischer Sprecher CDU-Fraktion
im Rat der Stadt Siegen

 

 

Manfred Müller

Umweltpolitischer Sprecher SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Siegen

 

 

Gero Kunter

Umweltpolitischer Sprecher Bündnis 90/Die Grünen
im Rat der Stadt Siegen

 

 

gez. Walter Schneider

Umweltpolitischer Sprecher FDP-Fraktion
im Rat der Stadt Siegen
(nach telefonischer Zustimmung verreist)

 

 

Günter Hamich

Umweltpolitischer Sprecher UWG-Fraktion
im Rat der Stadt Siegen

 

 

Silke Schneider

Umweltpolitische Sprecherin Fraktion Die Linke
im Rat der Stadt Siegen

 

Beschlussvorschlag im Auschuss für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung
Der Rat der Stadt Siegen beschließt die 3. Verordnung zur Änderung der
ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung gemäß Anlage 6 der Vorlage mit der Maßgabe, dass diese
Verordnung mit einer Befristung von zwei Jahren versehen ist.
Die Verwaltung wird gebeten, im Ausschuss für Feuerschutz, Sicherheit und
Ordnung vor Fristablauf über die Umsetzung der Verordnung zu berichten.
Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen

Beschlussvorschlag im Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie
Der Rat der Stadt Siegen beschließt die 3. Verordnung zur Änderung der
Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung gemäß Anlage 6 der Vorlage Nr. 733/2011 mit der Maßgabe,
dass diese Verordnung mit einer Befristung von zwei Jahren versehen ist.
Parallel wird die Verwaltung beauftragt, die verschiedenen von den Mitgliedern des
Arbeitskreises „Tierschutz“ vorgelegten Stellungnahmen dem Umweltministerium des Landes NRW zur rechtlichen und fachlichen Prüfung und Stellungnahme zuzuleiten.
Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen

Abschließende Beratung im Rat am 25.05.: Einstimmig dafür, 1 Enthaltung

Ratsmitglieder

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