Barrierefreiheit an Siegener Schulen

Antrag gemäß § 9 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Schul- und Bildungswesen am 26.06.12

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die SPD-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Siegen bitten, folgenden gemeinsamen Antrag in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schul- und Bildungswesen zur Abstimmung zu stellen:

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung der Stadt Siegen wird beauftragt, bis zum 3. Quartal 2012 zu prüfen,

  • welche Schulen in Siegen heute ohne Einschränkung barrierefrei sind
  • welche Schulen (getrennt nach Schulform) in Siegen für einen barrierefreien Ausbau im Rahmen des Inklusionsauftrags in Frage kommen
  • welche Schulen zunächst als mögliche Schwerpunktschulen (siehe Begründung) geeignet sind
  • wie hoch die spezifischen Förderbedarfe potenziell sind
  • und wie hoch die zu erwartenden Investitionskosten zu veranschlagen sind.

Bei der Ermittlung des Gebäudezustandes und der erforderlichen Maßnahmen soll eine enge Abstimmung mit den jeweiligen Schulleitungen erfolgen.

Begründung

Die UN-Behindertenrechtskonvention, die die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert hat, fordert den Aufbau eines inklusiven Bildungssystems. Allen Kindern soll der Zugang zur allgemein bildenden Schule ermöglicht werden. Das bedeutet: Alle allgemeinbildenden Schulen müssen konzeptionell aber auch räumlich so ausgerichtet sein, dass sie von Kindern mit Behinderungen besucht werden können.

Pragmatisch befasst sich die Studie der Landesregierung vom Juni 2011 mit der Umrüstung von Schulgebäuden: „In dem Maße, in dem mehr Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf allgemeine Schulen besuchen, wird es erforderlich, Schulgebäude langfristig so zu erweitern und umzurüsten, dass sie für die Aufnahme dieser Schülerinnen und Schüler bereit sind. Bei Neubauten und Grundsanierungen von Schulen besteht die Verpflichtung zur Barrierefreiheit (für Menschen mit körperlichen und motorischen Behinderungen) auch heute.
Im vorgeschlagenen Planungszeitraum bis 2020 konzentrieren sich erforderliche bauliche und andere Maßnahmen auf die vorgeschlagenen allgemeinen Schwerpunktschulen.“
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Joachim Pfeifer
Schulpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Siegen

Michael Groß
Schulpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Siegen    

i.V. Ingmar Schiltz Stadtverordneter

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1 Klaus Klemm / Ulf Preuss-Lausitz: Auf dem Weg zur schulischen Inklusion in Nordrhein-Westfalen. Juni 2011, S. 123

 

Behandlung im Ausschuss
Herr Pfeiffer berichtet über einen konkreten Anlass, das Thema noch einmal im Detail aufzugreifen.

Frau Bammann verweist auf die noch ausstehenden Vorgaben des Landes zum Thema „Inklusion und Schule“. Ungeachtet dessen gelte bei Um- und Ausbauten der Barrierefreiheit eine besondere Aufmerksamkeit. Sie bitte aber davon abzusehen, den Auftrag bis zum III. Quartal zu erteilen angesichts des Auftrags des Rates, im III. Quartal zu diesem Thema zu berichten. Dazu werden alle Verwaltungsbereiche einbezogen.

Des Weiteren stehe für die zweite Jahreshälfte die Schulentwicklungsplanung für den  Sekundarbereich an, in der die hier aufgeworfenen Fragen berücksichtigt werden sollen. Sie bitte daher, den Antrag insoweit zurück zu stellen und den Bericht abzuwarten.

Herr Groß erachtet den barrierefreien Zugang als Standard. Die Siegener Schulen müssten für alle Kinder zukunftsfähig gemacht werden. Es wurde bewusst kein konkreter Planungsauftrag formuliert, vielmehr stelle der Antrag auf Schwerpunktschulen für jede Schulart ab. Die Vorgaben des Landes seien für eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema nicht maßgeblich.

Frau Schleifenbaum verweist auf den genannten Planungszeitraum bis 2020. Bis dahin werde sich die Schullandschaft erheblich verändern. Für die Diskussion des Gesamtthemas müssten belastbare Angaben vorliegen.

Herr Pfeifer merkt an, dass die Kinder untergebracht werden müssen. Es gehe nicht um einen flächendeckenden Umbau sondern um ein Angebot in jeder Schulform und den finanziellen Aufwand, der für das Haushaltsjahr 2013 zu berücksichtigen wäre.

Beschluss
Der Ausschuss für Schul- und Bildungswesen beauftragt die Verwaltung, die im Antrag aufgeführten Punkte im Rahmen der Schulentwicklungsplanung im IV. Quartal 2012 zu bearbeiten.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen

Ratsmitglieder

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