Besetzung der Geschäftsstelle des Integrationsrates

Anfrage zur Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Siegen am 11.09.2013

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

der Integrationsrat der Stadt Siegen ist eine wichtige und unverzichtbare Einrichtung zur Beteiligung der Migrantinnen und Migranten an der politischen Willensbildung und an der Entscheidungsfindung in vielen Sachfragen in der Stadt Siegen.

Nun ist die Geschäftsstelle des Integrationsrates seit längerer Zeit nicht besetzt. Dieser Tatbestand erschwert die Arbeit des von der Bevölkerung gewählten Integrationsrates erheblich.

Wir fragen:

  1. Seit wann ist die Stelle unbesetzt?
  2. Wann ist mit einer Wiederbesetzung zu rechnen?
  3. Wurde/wird die Stelle auch extern ausgeschrieben?
  4. Wie lautet die konkrete Aufgaben- und Stellenbeschreibung?
  5. Wer übernimmt bis zur Wiederbesetzung der Stelle die Aufgaben kommissarisch? Welche Tätigkeiten gehören konkret zur kommissarischen Aufgabenwahrnehmung?

Herr Schmidt beantwortet die Fragen:

  1. Seit wann ist die Stelle unbesetzt?
    Antwort: Die bisherige Stelleninhaberin hat den Wunsch und Willen zur beruflichenWeiterentwicklung innerhalb der Verwaltung geäußert. Gemeinsam mit dem FB 2 konnte eine sehr gute Einsatzmöglichkeit innerhalb des FB 5 gefunden werden, die an den vorhanden Fähigkeiten undKompetenzen der Mitarbeiterin anknüpft. Die Umsetzung der Mitarbeiterinerfolgte in zwei Schritten. Zunächst erfolgte eine anteilige Umsetzungmit der Hälfte der Arbeitszeit zum 15.04.2013, zum 01.07.2013 erfolgtedie vollständige Umsetzung in den neuen Tätigkeitsbereich. Folglich ist die Stelle Sachbearbeiterin Geschäftsstelle Integrationsratseit dem 01.07.2013 unbesetzt.
  2. Wann ist mit einer Wiederbesetzung zu rechnen?
    Antwort: Zur Wiederbesetzung ist die interne Ausschreibung der Stelle erforderlich.Die Ausschreibung ist in Vorbereitung bzw. erfolgt. Die Wiederbesetzungist schnellstmöglich geplant.
  3.  Wurde/wird die Stelle auch extern ausgeschrieben?
    Antwort: Nein.
  4. Wie lautet die konkrete Stellenausschreibung?
    Antwort: Die personelle Veränderung bietet die Möglichkeit, die beabsichtigte Einrichtung der Stelle eines Integrationsbeauftragten/einer Integrationsbeauftragtenumzusetzen. Insofern ist die Stellenausschreibung entsprechend formuliert.
  5. Wer übernimmt bis zur Wiederbesetzung der Stelle die Aufgaben kommissarisch?
    Welche Tätigkeiten gehören konkret zur kommissarischen Aufgabenwahrnehmung?
    Antwort: Eine kommissarische Stellenbesetzung wurde nicht vorgenommen. Innerhalb des Fachbereichs wurden die Tätigkeiten im Sinne einer Vertretungsregelung so verteilt, dass die für den Themenbereich Migration/ Integration und in der Geschäftsstelle auflaufenden Aufgaben und Anfragen zeitnah und kompetent erledigt werden können. Hierzu zählen z. B. die Abwicklung der Förderungen, die allgemeine Sachbearbeitung, die Vorbereitung der Interkulturellen Tage, die Kommunikation mit dem Vorstand des Integrationsrates sowie die Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen des Integrationsrates.

Auf Nachfrage von Herrn Groß ergänzt Herr Schneider, dass die aktuelle Neustrukturierung des FB 5 Auswirkungen auf die zeitliche Wiederbesetzung der Stelle hatte. Der Personalrat hat gestern der Stellenausschreibung zugestimmt.

Ratsmitglieder

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