Führung des Radverkehrs in Siegen - Mitte

Anfrage zur Sitzung des Hauptausschusses am 20.02.2013

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

bis zum Beginn der Bauarbeiten des Projekts „Siegen zu neuen Ufern“ verlief die Ost-West-Querung der Innenstadt für Radfahrer auf der Route: Fürst-Johann-Moritz-Straße (Einbahnstraße, in Gegenrichtung für Radfahrer freigegeben), Brüder-Busch-Straße (Fußgängerzone, für Radfahrer freigegeben) zur Brücke der Bahnhofstraße.

Am 22.03.2012 beschloss der Verkehrsausschuss: „Der Verkehrsausschuss spricht sich dafür aus, während der Bauzeit probeweise in der Bahnhofstraße/am Scheinerplatz das Radfahren in Schrittgeschwindigkeit zuzulassen...“.

Beschlüsse irgendwelcher Gremien des Rates der Stadt Siegen zur Änderung der Beschilderung im Bereich Fürst-Johann-Moritz-Straße/Brüder-Busch-Straße sind uns nicht bekannt. Es ist natürlich unstrittig, dass während der Kanalbauarbeiten in der Brüder-Busch-Straße ein Befahren dieser Straße nicht möglich war.

Diese Bauarbeiten sind jedoch inzwischen beendet, der Straßenbelag ist wieder hergestellt und die Brüder-Busch-Straße wird, obwohl Fußgängerzone, von erstaunlich vielen Autofahrer/-innen zum Fahren und Parken genutzt. Nur Radfahren ist hier verboten.

Die Fürst-Johann-Moritz-Straße hätte auch während der angesprochenen Bauarbeiten von Radfahrer/-innen problemlos in beide Richtungen befahren werden können, allerdings wurde aus nicht nachvollziehbaren Gründen das entsprechende Schild am Beginn der Fürst-Johann-Moritz-Straße entfernt.

In diesem Zusammenhang fragen wir:

  1. Weshalb wurde die Beschilderung, die die Fürst-Johann-Moritz-Straße in Gegenrichtung für Radfahrer freigab, entfernt? Wann wird das entsprechende Schild wieder montiert?
  2. Weshalb wurden, als die provisorischen Schilder „Fußgängerzone“ in der Brüder-Busch-Straße aufgestelltwurden, nicht sofort die Zusatzschilder „Radfahrer frei“ montiert?
  3. Weshalb ist der Beschluss des Verkehrsausschusses, den Scheinerplatz für Radfahrer freizugeben, nach fasteinem Jahr immer noch nicht umgesetzt?
  4. Bezüglich der Freigabe des Scheinerplatzes gibt es, wie ausgeführt, eine klare Beschlusslage. Zur Umsetzungdieses Beschlusses müssen faktisch nur 2 Verkehrsschilder demontiert werden. Wann ist mit dieser Demontage zu rechnen?

Behandlung im Ausschuss:
Frau Schreiber beantwortet die Anfrage wie folgt:

Frage 1: Weshalb wurde die Beschilderung, die die Fürst-Johann-Moritz-Straße in Gegenrichtung für Radfahrer freigab, entfernt? Wann wird das entsprechende Schild wieder montiert?
Antwort: Die Verbindung Fürst-Johann-Moritz-Straße/Brüder-Busch-Straße/Bahnhofstraße war die Ost-West-Verbindung. Mit der provisorischen Freigabe der Fußgängerzone konnte die Verbindung durch die Bahnhofstraße wesentlich verbessert werden. Dies hat sich bewährt. Daher konnte auf den Radverkehr in der FJM-Straße/Brüder-Busch-Straße verzichtet werden. Eine erneute Montage
ist nicht vorgesehen.

Frage 2: Weshalb wurden, als die provisorischen Schilder „Fußgängerzone“ in der Brüder-Busch-Straße aufgestellt wurden, nicht sofort die Zusatzschilder „Radfahrer frei“ montiert?
Antwort: Der Radverkehr in der Bahnhofstraße ersetzt die Verbindung Brüder-Busch-Straße. Im Zuge des Baus der Oberstadtbrücke wird die Breite der Brüder-Busch-Straße weiter eingeschränkt. Außerdem ist eine Außengastronomie im Bereich Café Extrablatt vorgesehen. Aus Sicherheitsgründen wurde daher auf den Zusatz „Radverkehr frei“ verzichtet.

Frage 3: Weshalb ist der Beschluss des Verkehrsausschusses, den Scheinerplatz für Radfahrer freizugeben, nach fast einem Jahr immer noch nicht umgesetzt?
Antwort: Das Befahren des Scheinerplatzes ist in einem Widmungsverfahren mittels Teileinziehung untersagt worden. Ein Beschluss des Verkehrsausschusses reicht nicht aus, das Radfahren auf dem Scheinerplatz wieder zu erlauben. Vielmehr ist ein förmliches Widmungsverfahren notwendig, in dessen Folge diverse Ratsbeschlüsse zu fassen sind. Hierfür ist ein Zeitraum von mindestens einem Jahr notwendig. Die Einleitung eines solchen Widmungsverfahrens war Bestandteil der Vorlage Radverkehrskonzept „Siegen – Zu neuen Ufern“, die nicht beschlossen wurde.

Frage 4: Bezüglich der Freigabe des Scheinerplatzes gibt es, wie aufgeführt, eine klare Beschlusslage. Zur Umsetzung dieses Beschlusses müssen faktisch nur zwei Verkehrsschilder demontiert werden. Wann ist mit dieser Demontage zu rechnen?
Antwort: Voraussetzung für die Montage der zwei Schilder ist ein abgeschlossenes Widmungsverfahren (vgl. Frage 3). Mit einer Montage kann frühestens in einem Jahr gerechnet werden. Es wird vorgeschlagen, über ein modifiziertes Radverkehrskonzept „Siegen – Zu neuen Ufern“ im Frühjahr 2013 erneut zu beraten und im Anschluss daran die notwendigen Verfahren zur Umsetzung des beschlossenen Konzeptes einzuleiten.

Herr Boller stellt mit Bedauern fest, dass ein Beschluss des Verkehrsausschusses von der Verwaltung eigenmächtig außer Kraft gesetzt wurde und erkundigt sich aus welchen Gründen so gehandelt wurde.

Frau Schreiber führt an, dass das Verwaltungshandeln gemäß der Absprache im Rahmen eines Ortstermins mit Vertretern des Verkehrsausschusses erfolgt ist.

=> Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Siegen nimmt Kenntnis.

Ergänzende Information:
Im Nachgang zur Behandlung des Themas im HFA konnte im persönlichen Gespräch unseres Stadtverordneten Joachim Boller mit der zuständigen Verwaltungsvertreterin erreicht werden, dass kurzfristig die Brüder-Busch-Straße wieder für den Fahrradverkehr freigegeben wird. Dies ist inzwischen durch entsprechende Beschilderung erfolgt.

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