Verantwortung für Flüchtlinge

Antrag zu TOP 4.3 des Rates der Universitätsstadt Siegen zur Sitzung des Rates 24.06.2015



Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beantragen:

Der Rat der Stadt Siegen beschließt:

  1. Die Universitätsstadt Siegen bekennt sich zu ihrer humanitären Verpflichtung und Verantwortung, Flüchtlingen Hilfe zu leisten.
  2. Der Rat der Stadt Siegen fordert eine kostendeckende, finanzielle Ausstattung für seine Aufgaben der Unterbringung, Betreuung und Integration der Flüchtlinge.
  3. Der Rat beauftragt den Bürgermeister beim Bund, dem Land NRW und über andere Institutionen, wie den Kommunalen Spitzenverbänden mit allem Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die Stadt Siegen dafür finanziell ausreichend ausgestattet wird.

Weitere Begründung erfolgt in der Sitzung.


 

In der Ratssitzung wird ein gemeinsamer Resolutionsentwurf verabredet und einstimmig verabschiedet:

Resolution „Der Bund und das Land NRW müssen die Kommunen von den Kosten der Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen vollständig entlasten!“

Beschluss:
Im Jahr 2015 sind bislang insgesamt 85.394 Asylanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingegangen; im Vergleich zum Vorjahr mit 37.820 Asylanträgen bedeutet dies eine Verdoppelung der Antragszahlen (+125,8 %)1. Mit diesem enormen Anstieg der Flüchtlingszahlen geht der rasante Anstieg der kommunalen Kosten für die Flüchtlingsunterbringung einher. Die Zahl der Flüchtling wurde bisher unterschätzt, so dass kurzfristige Hilfe erforderlich ist.

Auch die Universitätsstadt Siegen spürt diese Entwicklung. So wurden im Jahr 2012 der Stadt Siegen 71 Flüchtlinge und Asylsuchende zugewiesen. Im Jahr 2013 steigerte sich die Zahl bereits auf 164. Im Jahr 2014 wurde eine Gesamtzahl von 219 zugewiesenen Personen erreicht. Der Anstieg der Zuweisungen wird noch einmal dadurch verdeutlicht, dass mehr als die Hälfte der Zuweisungen auf das 4. Quartal 2014 entfielen. Neben 190 zugewiesenen Flüchtlingen und Asylbewerbern wurden im Jahr 2014 15 Spätaussiedler und 14 schutzbedürftige Personen aus Syrien zugewiesen. Mit Stand zum 10.02.2015 wurden in diesem Jahr bereits 74 Personen zugewiesen2.

Die eingeleiteten Sofortmaßnahmen von Land und Bund sind ein wichtiger Beitrag, decken aber immer noch bei Weitem nicht die Kosten, die in Siegen für die Versorgung und Unterbringung, ganz zu schweigen von Betreuungs- und Integrationsangeboten wie Sprachkursen entstehen. So wurden z. B. im Jahr 2012 nur rund 22 Prozent der Kosten, die der Stadt Siegen durch das Asylbewerberleistungsgesetz entstanden sind, durch Zuweisungen des Landes abgedeckt3.

Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat der Universitätsstadt Siegen folgende Resolution und beauftragt den Bürgermeister, diese an die zuständigen Stellen im Bund, im Land (Fraktionen und zuständige Ministerien) und an andere Institutionen, wie die Kommunalen Spitzenverbände, weiterzuleiten und sich mit Nachdruck für die Umsetzung der in der Resolution aufgeführten Forderung einzusetzen:

1)      Die Universitätsstadt Siegen bekennt sich zu ihrer humanitären Verpflichtung und Verantwortung, Flüchtlingen Hilfe zu leisten. Die Integration von Flüchtlingen ist für unsere Gesellschaft auch mit vielen Chancen verbunden.

2)      Die Universitätsstadt Siegen sieht Bund und Land in der Pflicht, die Kommunen weiterhin spürbar zu entlasten. Wir schließen uns ausdrücklich der Forderung an, dass der Bund und das Land NRW unverzüglich die Kosten der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen vollständig übernehmen müssen. Dabei sind auch die kommunalen Integrationskosten und die Kosten der geduldeten Flüchtlinge vollständig miteinzubeziehen.

 

 

Quellennachweis:

1 Asylgeschäftsstatistik für den Monat März 2015, S. 3

2 Verwaltungsvorlage 305/2015 „Sachstandsbericht zur Unterbringung, Beratung und Betreuung von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Aussiedlern in der Stadt Siegen“ der Universitätsstadt Siegen, S. 2

3 Tabelle des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW zur Berichtsanforderung vom 28.10.2013 für den Ausschuss für Kommunalpolitik, eigene Berechnungen




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