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Anfrage gemäß § 8 GO zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Siegen am 30.04.2015
Sehr geehrter Herr Kamieth,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Zahl der Flüchtlinge steigt derzeit in Siegen stetig an (vgl. z.B. Vorlage 305/2015). Mit den Flüchtlingen kommen auch viele Kinder und Jugendliche aus Krisenregionen nach Siegen, die von der in Siegen angebotenen Kinder- und Jugendförderung profitieren sollen und die außerdem spezifische Probleme und Bedürfnisse haben. Die Wohnsituation in einigen überbelegten Unterkünften macht dabei Angebote außerhalb der Unterkünfte für Kinder und Jugendliche umso bedeutender.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Herr Schmidt, Jugendamt Siegen, führt aus:
In der Stadt Siegen leben derzeit 198 Kinder in Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) erhalten. Davon sind 86 Kinder und Jugendliche, die in den letzten 15 Monaten zugewiesen wurden, 43 Kinder und Jugendliche leben mit ihren Familien bereits länger als 15 Monate in Siegen, die Familien befinden sich aber noch in einem laufenden Verfahren. 48 Kinder und Jugendliche leben in Familien, die leistungsberechtigt sind, es ist aber kein Asylverfahren (mehr) anhängig. 20 Kinder und Jugendliche leben in Siegen, deren Familien bereits abgelehnte oder wieder eingereiste Asylbewerber sind oder bei denen das Bundesamt ent-chieden hat, dass kein Verfahren durchgeführt wird und sie somit vollziehbar ausreisepflichtig sind.
1. Welche Angebote gibt es in den Bereichen Jugendarbeit, Förderung der Jugendverbände, Jugendsozialarbeit und Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, die sich explizit an Flüchtlingskinder und -jugendliche richten und wie wird in diesen Angeboten den besonderen Bedürfnissen von Flüchtlingskindern und -jugendlichen Rechnung getragen (Sprache, Integration, Verarbeitung von Erlebnissen, die mit dem Fluchtgrund oder der Flucht selbst zu tun haben)?
Im Sinne einer guten Integration inkl. der überaus wichtigen Sprachförderung ist die Jugendverwaltung der Überzeugung, dass Kinder mit Migrationshintergrund, also vor allem auch Kinder aus Flüchtlings- und Asylbewerberfamilien, in die regulären Angebote der Kinder- und Jugendarbeit integriert werden sollen. Die Einrichtungen in freier und städtischer Trägerschaft, Vereine und Verbände sowie deren Angebote sind so gut aufgestellt, dass eine Einbindung der Kinder und Jugendlichen in der Regel ohne Probleme gelingt. Insgesamt ist die Kinder- und Jugendarbeit darauf ausgerichtet, dass die Bedürfnisse der angesprochenen Zielgruppen in der Arbeit Berücksichtigung finden. Bereits in der Beratung des aktuellen Kinder- und Jugendförderungsplans wurde auf dieses Selbstverständnis hingewiesen.
Beispielhaft ist zu benennen, dass in verschiedenen Ferienmaßnahmen Plätze für Flüchtlingskinder / -jugendliche reserviert sind und die Integration von Kindern aus Flüchtlingsfamilien in Freizeitmaßnahmen auch noch ausgebaut werden kann, wenn eine entsprechende Resonanz vorhanden ist und positive Erfahrungen vorliegen.
Aktuell sind 4 Plätze in der Ferienspaß-Sommerfreizeit (Kinder von 9-13 J. / Hohwachter Bucht / Jugendpflege) und 2 Plätze in der Erlebnisfreizeit des Kinder- und Jugendtreffs Lindenberg (Kinder von 9-12 J. / Jugendherberge Sorpesee) „reserviert“.
2. Sind neue Angebote aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen in Planung?
Die stetig steigenden Flüchtlingszahlen sind sowohl für den öffentlichen wie auch die freien Träger Anlass, die bestehenden Angebote dahin gehend zu prüfen, dass alle Kinder und Jugendlichen, die die Angebote nutzen wollen und können, auch erreicht werden. Beispielhaft ist zu nennen, dass selbstverständlich alle Angebote des Siegener Ferienspaßes offen sind. Auch die im Stadtjugendring Siegen zusammengeschlossenen Vereine und Verbände überlegen derzeit an der weiteren Öffnung ihrer Angebote und Schaffung zusätzlicher Angebote.
3. Wie werden Flüchtlingskinder und -jugendliche bzw. deren Eltern über die Angebote informiert, im Allgemeinen und bei Neuankunft in Siegen?
Die in Siegen aufgenommenen Flüchtlinge und Asylbewerber werden durch Fachkräfte des Vereins für Soziale Arbeit und Kultur (VAKS) und eine Fachkraft der Stadt betreut und beraten. Selbstverständlich wird in der Begleitung der Familien auch über die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit informiert. Darüber hinaus kommen viele Informationen und Kontakte über die Regeleinrichtungen „Schule“ und „Kita“ zustande. Durch die im Aufbau befindlichen ehrenamtlichen Netzwerke rund um die Übergangseinrichtungen werden zudem künftig viele Informationen weitergegeben werden können.
4. Wie und im welchem Umfang erfolgt eine psychotherapeutische Betreuung traumatisierter Kinder und Jugendlicher? Mit welchen Wartezeiten muss gerechnet werden?
Der Verwaltung liegen hierzu keine umfassenden Informationen vor. Es findet auch keine Erfassung statt. In Einzelfällen sind Informationen durch die Abrechnung der Krankenkosten vorhanden. Durch Informationen der Mitarbeitenden des VAKS wird bestätigt, dass es einzelne Kinder gibt, die einen solchen Behandlungsbedarf haben. Dieser wird über die vorhandenen Angebote z. B. DRK Kinderklinik abgedeckt.
=> Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nehmen Kenntnis.
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