Anfrage zur Sitzung des Verkehrsausschusses der Stadt Siegen am 14.03.2017
Im Nachtrag zum Haushalt 2017 sind über die geplanten und bereits beschlossenen Maßnahmen des Haltestellenprogramms (Verkehrsausschuss 22.12.2016) hinaus zwei weitere Maßnahmen angeführt. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
Basiert die Ergänzung auf der Möglichkeit, zusätzliche Fördermittel für den barrierefreien Ausbauweiterer Haltestellen zu erhalten? Wären also noch Mittel für den Ausbau zusätzlicher Haltestellen, über die bereits jetzt geplanten hinaus, zu erhalten? Antwort der Verwaltung Nein. Am 28.06.2016 ist dem VerkA mit Vorlage Nr. 888/2016 das Haltestellenprogramm 2018 vorgestellt worden. Im weiteren Verlauf des Jahres 2016 konnten weitere Abstimmungen abgeschlossen werden und das Haltestellenprogramm für 2018 wurde mit Vorlage Nr.1125/2016 im Verkehrsausschuss am 22.11.2016 erweitert.
Sollte dies der Fall sein, wäre eine Umsetzung der oben genannten und sowie ggf. weiterer Maßnahmen im Jahr 2017 mit den vorhandenen personellen und zeitlichen Kapazitäten denkbar? Antwort Für 2017 stehen auf Nachfrage beim Zuwendungsgeber keine weiteren Zuwendungsmittel nach § 12 zur Verfügung. Für Zuwendungsmittel aus einem anderen Topf können die Bedingungen nicht / nicht mehr erfüllt werden. Auch das Programm 2018 ist erst mal zu.
Könnten bei nicht ausreichenden Kapazitäten, aber ausreichender Ausstattung mit Fördermitteln ggf. einzelne Vorhaben extern vergeben werden? Antwort Aktuell können keine Vorhaben extern vergeben werden, da die notwendigen Voruntersuchungen erst im Sommer 2017 abgeschlossen sind. Danach kann seitens der Fachabteilung das Haltestellenprogramm für 2019 und 2020 näher festgelegt werden und das wird den Ausschüssen dann mitgeteilt.
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