Verbot von Plastikgranulat auf Kunstrasenplätzen

Anfrage zur Sitzung des Sport- und Bäderausschusses der Stadt Siegen am 27.11.2019

Sehr geehrter Herr Bell,
Sehr geehrte Damen und Herren,

am 27. März 2019 stimmte das EU-Parlament für ein Verbot von Einwegplastik. Unter diese neue Bestimmung fällt auch das Plastikgranulat, welches auf einigen heimischen Kunstrasenplätzen untergemischt wurde und wird.

Dieses Granulat sorgt dafür, dass die Plätze ganzjährig zu bespielen sind und einfacher gepflegt werden können als ein Naturrasenplatz. Auf jedem Platz, der mit diesem Granulat gefüllt wurde, finden sich rund 35 Tonnen Plastikgranulat. Wind, Regen und Abnutzung tragen das Mikroplastik vom Platz direkt in die Umwelt, von wo aus es in unser Wasser und unsere Mägen eindringt und die Gesundheit von Mensch und Tier gefährdet. Die Plätze verursachen mehr Mikroplastik als unsere deutsche Textilwäsche- und Kosmetikindustrie zusammen.

Der Sport- und Bäderausschuss hat am 26. März 2012 ein Konzept zur Finanzierung der Erneuerung von Kunstrasenplätzen sowie am 28. Februar 2018 eine Prioritätenliste zur Belagerneuerung der Kunstrasenplätze zwischen 2018 und 2023 beschlossen. In dieser Aufstellung sind bis zum Jahr des Verbots noch zwei Plätze zu erneuern sowie acht weitere nach Einführung des Verbots von Mikroplastikgranulat im Jahr 2021.

Die Stadtratsfraktion der Bündnis 90 Die Grünen möchten, dass der Sport auf unseren Kunstrasenplätzen nicht in Gefahr gerät und wir schon jetzt dem anstehenden Problem ökologisch und lösungsorientiert entgegensteuern. Damit kann der Erhalt der Sportplätze frühzeitig sichergestellt werden!

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen zur Sitzung des Sport- und Bäderausschusses am 27.11.2019:

1. Welche Kunstrasenplätze der Stadt Siegen sind von dem Mikroplastikverbot betroffen?                                                                                                        

Antwort der Verwaltung:
Im Stadtgebiet Siegen gibt es derzeit 12 städtische Kunstrasenplätze, die alle mit Kunststoffgranulat befüllt sind:

Ergänzung: Auf keinem der vorgenannten Plätze wird als Infill-Material SBR (zerkleinerte Alt-reifen) verwendet. Die baulichen DIN-Anforderungen (DIN 18035 Teil 7) wurden eingehalten. Neben den städtischen Kunstrasenplätzen befinden sich außerdem 4 weitere Kunstrasenplätze im Stadtgebiet Siegen, die ebenfalls mit Kunststoffgranulat befüllt sind: Sportplatz Bürbach (SpVG Bürbach), Sportplatz Lindenberg (Grün-Weiß Siegen), Sportplatz Oberes Leimbachtal (Stiftung Anstoß zum Leben), Sportplatz Sohlbach/Buchen (SSV Sohlbach-Buchen).

2. Welche umweltschonenden alternativen Untergrundmaterialen können nach dem Verbot auf diesen Plätzen verwendet werden?

Antwort der Verwaltung:                                                                                                                    Die städtischen Kunstrasenplatzsysteme sind in der Regel mit einem Quarzsand /Kunststoffgranulatgemisch verfüllt. Das Mischungsverhältnis beträgt dabei in etwa 20kg/m² Quarzsand zu max. 4-5kg/m² Granulat. Aufgrund der systembedingten Anforderungen (z.B. Gewicht, Ballsprungverhalten usw.) ist die Verwendung von Quarzsand unabdingbar. Kunstrasenplatzsysteme für eine reine Fußballnutzung ohne Infill wurden bisher nicht verwendet. Die neuesten Entwicklungen einiger Kunstrasenhersteller gehen aber auch in diese Richtung. Ein alternatives Infill nur aus Quarzsand bestehend ist zwar möglich, verändert aber sowohl das Ballsprung- als auch das Dämpfungsverhalten für die Sportler, so dass zusätzliche Sportverletzungen nicht ausgeschlossen werden können. Die Verwendung von Kork als Infill-Material im Gemisch mit Quarzsand ist möglich und bereits bundesweit im Einsatz.

3. Wie hoch schätzt die Verwaltung die Kosten für eine Zwangserneuerung aller notwendigen Plätze, die aufgrund des Verbots erneuert werden müssten?

Antwort der Verwaltung:                                                                                                                    Die Schätzkosten für einen reinen Austausch des Infill-Materials belaufen sich auf rd. 60.000 €. In der Regel wird man aber je nach Übergangsfrist dies immer mit einer Belagserneuerung kombinieren können. Erste Erfahrungswerte über das Nachfüllen von Kork während einer Laufzeit des Kunstrasenbelages (ca. 15 Jahre) gehen von 0,5 kg/m² = ca. 13.000 € aus.

4. Sieht die Verwaltung, unter dem oben beschriebenen Zusammenhang, einen Handlungsbedarf in der Neukonzeptionierung der Finanzierung von Platzerneuerung bei Kunstrasenplätzen aufgrund der hohen anfallenden Kosten?

Antwort der Verwaltung:                                                                                                            Prinzipiell ist die Verwendung von Kork als Infill auf allen städtischen Kunstrasenplätzen möglich und wurde verwaltungsseitig bereits thematisiert. Es wurde bisher jedoch nicht weiter verfolgt, da Kork wegen seines geringen Eigengewichtes zu schnell ausgetragen werden kann und entsprechende Referenzen über die Langlebigkeit von Kork wegen Verwitterungsgefahr bzw. Verstopfung der Drainage noch nicht verfügbar sind. Problematisch wird dabei auch der Umstand des bei fast allen städtischen Kunstrasenplätzen vorhandenen Baumbestandes gesehen, da insbesondere beim Abblasen des Laubes auch Kork mit ausgeblasen werden könnte.

5. Sollten in den Haushaltsplanungen der Jahre 2020 und 2021 außerplanmäßige Kostenanschläge eingeplant werden, um finanzielle Engpässe bei den Erneuerungen vorzubeugen?

Antwort der Verwaltung:                                                                                                                  Nach jetzigem Stand wird davon ausgegangen, dass kein aktueller Handlungsbedarf besteht. Eine Verfüllung mit einem Kork-/Sandgemisch bei den beiden nächsten gemäß Prioritätenliste anstehenden Belagserneuerungen (2020 und 2021) ist aufgrund der topografischen Lage und des vorhandenen Baumbestandes möglich und auch eingeplant. Es wird auch davon ausgegangen, dass die bisherigen Haushaltsansätze auskömmlich sind. Wohin die Preisentwicklung beim Rohstoff Kork bei rd. 5.000 Kunstrasenplätzen in Deutschland geht, ist jedoch nicht abschätzbar.

6. Ist unter dem Aspekt des Verbots von Mikroplastikgranulat eine Überarbeitung der Prioritätenliste zur Belagserneuerung aus dem Jahr 2018 notwendig?

Antwort der Verwaltung:                                                                                                                    Eine Überarbeitung der für die Jahre 2018 bis 2023 beschlossenen Prioritätenliste ist aktueller Sicht nicht notwendig.

 

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