Fortschreibung des Armutsberichts

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familien- und Seniorenfragen am 09.04.2019

Mit der Vorlage 1363/2017 wurde dem Sozialausschuss das aktualisierte Sozial Monitoring zum Armutsbericht im April 2017 vorgestellt. Dieses Sozial Monitoring sollte regelmäßig aktualisiert werden, auch als Entscheidungsgrundlage für Verwaltung und Politik. In diesem Zusammenhang stellen wir folgende Fragen:

  1. In welchem Zeitrahmen sollten die Fortführungen des Armutsberichtes regelmäßig dem Sozialausschuss vorgestellt werden?
    Antwort der Verwaltung: Die Fortführung der Berichterstattung soll dem Ausschuss für Soziales, Familien- und Seniorenfragen in der Regel alle 3 Jahre in vergleichbarer Form vorgelegt werden. In diesem Sinne ist es von Seiten der Verwaltung geplant, eine nächste Fortschreibung im Jahr 2020 in den Fachausschuss einzubringen.
    Insgesamt ist zu beachten, dass die Bundesagentur für Arbeit ihre Daten zum Arbeitsmarkt
    nicht mehr so kleinräumig zur Verfügung stellt, wie sie es bislang getan hat. Hintergrund ist, dass die Bundesagentur bestehende Verträge mit den Kommunen und ihren Statistikstellen im Jahr 2017 gekündigt hat. Dieser Schritt wurde u.a. damit begründet, dass kommunale Statistikstellen bzgl. der Datenlieferungen aus der BA-Statistik nicht anders zu behandeln seien als etwa die Öffentlichkeit. Die Sicherung des Statistikgeheimnisses und des Datenschutzes könne bei den BA-Daten ferner nicht den Städtestatistikstellen übertragen werden. Sie müsse ausschließlich durch die datenliefernde Stelle, also die BA-Statistik gesichert werden.
    Aus dieser Argumentation heraus stellt die Bundesagentur für Arbeit den kommunalen Statistikstellen nun nur noch Daten für Bezirke ab 1.000 Einwohnenden zu Verfügung.
    In entsprechender Weise werden sich auch die Darstellungsweisen des Sozial-Monitorings der Universitätsstadt Siegen in Bezug auf die Daten der Bundesagentur für Arbeit ändern müssen.Die Datenlagen von einigen städtischen Bezirke werden sich infolgedessen nicht mehr so kleinräumig darstellen lassen wie bislang, eine Vergleichbarkeit der Daten zu den bestehenden Berichterstattungen wird damit erschwert.
  2. Die Grundlagen des letzten Sozial Monitorings stammen aus den Jahren 2012 bis 2015. Mit welchem zeitlichen Abstand ist eine Aktualisierung möglich (in Verbindung mit Frage 1 gemeint)?
    Antwort der Verwaltung: Die kommende Fortschreibung des Sozial-Monitorings wird aller Voraussicht nach auf einer überwiegenden Datengrundlage mit dem Stichtag 31.12.2018 erstellt. Um mögliche Entwicklungen beobachten und beurteilen zu können, bietet sich ein solcher, mehrjähriger Abstand zwischen den Datenerhebungen und -auswertungen an. Darüber hinaus ist es außerhalb der Berichterstattung grundsätzlich möglich über die städtische Statistikstelle Informationen zu aktuellen Daten zu erhalten.

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