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Anfrage zur Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 24.06.2020
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
bereits zu Beginn dieses Jahres wurde im Rahmen einer Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung die Notwendigkeit einer verstärkten Überwachung des ruhenden Verkehrs im Stadtgebiet diskutiert. Dabei wurde seitens der Stadtverwaltung kommuniziert, dass im Ordnungsamt 30 Mehrstellen erforderlich wären, um diesen Bedarf auch abdecken und Bußgeldverfahren zeitnah aufarbeiten zu können. Zum weiteren Vorgehen wurde darüber hinaus eine Vorlage für den Sommer 2020 angekündigt. Vor diesem Hintergrund stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Anfrage zur Sitzung des Rates der Stadt am 24.06.2020:
1. Wie stellt sich der aktuelle Sachstand in der Thematik dar? Ist mit einer zeitnahen Einbringung einer Vorlage zu rechnen?
Zu Beginn des Jahres 2020 wurde durch die Schaffung von einer Mehrstelle im Innendienst zunächst dem Fallaufkommen des vergangenen Jahres Rechnung getragen. Somit wurde ein Gleichgewicht zwischen den durch den Außendienst der Verkehrsüberwachung festgestellten Verstößen und der anschließenden Bearbeitung im Innendienst hergestellt. Im Nachgang zu der Besetzung der Stelle im
Innendienst sollte dann die Personalplanung für eine etwaige Ausweitung im Außendienst beginnen, die aber aufgrund der pandemiegebundenen Arbeitszeitanteilen zunächst verschoben werden musste. Derzeit wird davon ausgegangen, dass eine entsprechende Vorlage für die am 16.09.2020 terminierte Sitzung des Ausschusses Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung gefertigt werden kann.2. Zu Beginn des Jahres wurde eine Zahl von 30 Mehrstellen als nicht darstellbar betrachtet.
2. Welche finanziellen Auswirkungen hätte deren Einrichtung und wie sind letztere in Zeiten von Corona zu bewerten?
Die im Hinblick auf die Ausschusssitzung zitierte Zahl von 30 Mehrstellen bedarf zunächst einer Richtigstellung. Im Rahmen der Vorbereitung der Vorlage für eine etwaige Ausweitung der Verkehrs-überwachung wurde bei einem der Berechnungsmodelle die Zahl von 13 Mehrstellen im Außendienst ermittelt. Zusammen mit den derzeit im Außendienst tätigen 17 Personen würde demnach eine Ge-samtstärke des Außendienstes von 30 Personen entstehen. Dies war die im Ausschuss genannte Zahl. Gemeint war demzufolge nicht die Schaffung von 30 Mehrstellen. Eine valide Aussage, wie viele Mehrstellen tatsächlich für eine flächendeckende, regelmäßige Bestreifung der Bezirke notwendig sind, kann erst nach der abschließenden Berechnung erfolgen. Durchschnittlich kostet eine Stelle im Außendienst die Universitätsstadt Siegen rund 47.500 € inklusive der Arbeitgeberanteile.
3. Welche Auswirkungen hat der aktuelle Stellenunterhang auf die Bearbeitung von Bußgeldverfahren? Welche Verbesserungen hinsichtlich Dauer der Verfahren und Umfang der Überwachung wären mit 30 Mehrstellen zu erwarten?
Die Bearbeitung von Bußgeldverfahren erfolgt ausschließlich im Innendienst. Wie bereits zuvor erläu-tert, erfolgte eine Anpassung des Innendienstes Anfang des Jahres 2020. Daher besteht derzeit kein Stellenunterhang im Hinblick auf die mit dem vorhandenen Personal festgestellten Verstöße. Sollte sich im Rahmen der Personalbedarfsermittlung zur flächendeckenden Überwachung des ruhenden Verkehrs ein Mehrbedarf ergeben, so wäre bei einer Aufstockung des Außendienstes und den daraus resultierenden Mehrfällen folglich auch eine entsprechende Anpassung des Innendienstes notwen-dig.
Die Kosten für eine Innendienstkraft betragen jährlich ca. 49.500 € inklusive der Arbeitgeberanteile.
4. Mit welchen Mehreinnahmen für die Stadt Siegen könnte bei einer umfassenden Überwachung gerechnet werden?
Legt man die Zahlen des vergangenen Jahres zugrunde, so werden durchschnittlich von einer Außendienstkraft rund 5.000 Fälle im Jahr festgestellt und aufgenommen. Gemessen an der Gesamthöhe der eingenommenen Bußgelder entspricht dies in etwa einem Betrag von 90.000 € pro Außendienstmitarbeiter.
Fraglich ist, ob bei einer flächendeckenden Bestreifung aller Bezirke auch mit einem linearen Anstieg der eingenommenen Bußgelder zu rechnen ist. Es ist durchaus möglich, dass bei einer intensiveren Bestreifung der nicht so stark vom Verkehr frequentierten Bereiche eine geringere Anzahl von Verstößen festgestellt werden, die zwar zu einer Mehreinnahme führen aber die prozentualen Einnahmen pro Mitarbeiter schmälern.
Zudem ist eine Prognose auf zu erwartende Einnahmen im Hinblick auf die kürzlich erfolgte Novellierung des Bußgeldkataloges in Verbindung mit den deutlich erhöhten Verwarn- und Bußgeldsätzen schwierig. Zwar kann von einem Zuwachs der Einnahmen ausgegangen werden, konkrete Zahlen zu nennen wäre aber in diesem Zusammenhang in Anbetracht fehlender Daten unseriös.
Hinsichtlich der Fragestellung nach etwaigen Mehreinnahmen muss der Vollständigkeit halber zu den zuvor genannten Zahlen noch ergänzt werden, dass der Universitätsstadt Siegen neben den reinen Lohnkosten auch noch Sach- respektive Nebenkosten für die Überwachung des Verkehrs sowohl für den Außen- als auch Innendienst entstehen. Ohne die Kosten im Detail auflisten zu wollen, seien in diesem Zusammenhang die Beschaffung der Dienstkleidung, die Druckkosten für die Bescheiderstellung bei der S-IT sowie die wiederkehrende Anschaffung von mobilen Endgeräten zur Verkehrsüberwachung exemplarisch genannt. In Summe führt dies bei der Gegenüberstellung von Ausgaben und Einnahmen derzeit zu einer schwarzen Null im Bereich der Verkehrsüberwachung.
5. Inwiefern findet ein Abgleich der Thematik „Ruhender Verkehr“ mit dem aktuell in der Entwicklung befindlichen „Klimaschutzkonzept Mobilität“ statt?
Das Thema „Ruhender Verkehr“ wird im „Klimaschutzteilkonzept Mobilität“ aller Voraussicht nach behandelt werden. Es sind viele Beiträge in der Bürgerbeteiligung eingegangen und das Problem wildes/ungeregeltes Parken wurde in Ortsbegehungen vom beauftragten Büro, dass das Klimaschutzteilkonzept Mobilität erarbeitet, festgestellt.
Wie die Berücksichtigung im Detail aussehen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. Ein detaillierter Abgleich, an dem der Bedarf an Mehrstellen im Ordnungsamt definiert werden kann, ist nicht zu erwarten.
6. Welchen Einfluss auf den Personalbedarf hat die letzte Novelle der Straßenverkehrsordnung, die z. B. das Halten auf Radschutzstreifen verbietet?
Wie bereits unter Frage Nummer vier ausgeführt, ist der Zeitraum für eine gesicherte Aussage hinsichtlich der Entwicklung von Fallzahlen respektive Einnahmen zu kurz. Gerne kann zu einem späteren Zeitpunkt die Thematik nochmals aufgegriffen und beantwortet werden.
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