Anfrage zur Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 26.08.2020
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
im Juni 2019 hat der Siegener Rat mit Mehrheit diesen Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob es Möglichkeiten zur Schaffung von Vorrichtungen z. B. für Filmvorführungen gibt, die gegenüber den Sieguferstufen installiert werden. Solche Vorrichtungen sind grundsätzlich möglich. Geprüft wurde dies anlässlich des Siegener Uferfests im Jahr 2016. Entwickelt wurde seinerzeit die Konstruktion, die im Bereich der Arkaden in Abstimmung mit einem dortigen Hauseigentümer befestigt werden sollte. Diese Abstimmung war erforderlich, da für die Verankerung der Trägerkonstruktion in die Hausfassade eingegriffen werden musste mit der Folge, dass die LED-Wand sich unmittelbar vor den Fenstern der Mietwohnungen in dem besagten Gebäude befunden hätte. Dennoch hatte der Eigentümer seinerzeit seine Zustimmung erteilt. Umgesetzt wurde beim Uferfest 2016 wegen des hohen finanziellen und technischen Aufwands jedoch eine andere Lösung. Aufgestellt wurde damals eine mobile LED-Wand. Das Trägerfahrzeug wurde zwischen kleinem Balkon und den Arkaden positioniert. Die Kosten hierfür betrugen laut Auskunft der GSS 2016 rund 18.000,-- €/netto für insgesamt 4 Tage. Die Größe der mobilen LED-Wand war damals und wäre auch bei einer erneuten Anwendung dieser Mietlösung auf 3 x 2 m begrenzt. Grund der Größenbegrenzung war und ist die geringe Durchfahrtsbreite des Kunstwegs für das Trägerfahrzeug. Ein anderer Standort für die mobile LED-Wand kommt am Siegufer nicht in Frage, da der Kunstweg von der Oberstadtbrücke nur bis zu den Arkaden befahrbar ist. Bedingt durch aufgestellte Barrieren ist eine Einfahrt in den Kunstweg von der Hindenburgstraße aus nicht möglich. Vor dem Hintergrund des Antrages wurde der Hauseigentümer erneut kontaktiert, um im Bedarfsfall seine Zustimmung zur Aufstellung einer auf der Ufermauer montierten LED-Wand zu erhalten. Der-zeit besteht hierzu keine Bereitschaft. Zu der Frage, ob am Siegufer Vorrichtungen für Filmvorführungen geschaffen werden können ist festzuhalten, dass dies grundsätzlich möglich ist. Zu beachten ist jedoch, dass sich die am Abstand zum Publikum gemessene, vergleichsweise kleine LED-Fläche (Format wie oben beschrieben) nicht für Filmvorführungen im Sinne eines Open-Air-Kinos geeignet ist. Davon abgesehen sind die Mietkosten für eine solche Leinwand so hoch, dass sie nur durch gleichzeitige kommerzielle Nutzung ansatzweise refinanziert werden könnten.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Installierung einer mobilen, kleinen Bühne z. B. gegenüber den Sieguferstufen möglich ist, um beispielsweise kleine Musikdarbietungen durchzuführen. Der Bau einer kleinen mobilen Bühne im Abflussquerschnitt der Sieg ist nach aktueller Aussage der Unteren Wasserbehörde nach Rücksprache bei der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg nicht genehmigungsfähig. Dies bedeutet, dass sowohl Bühnen, die in der Sieg stehen, als auch Konstruktionen an der Ufermauer, die mit der Konstruktion oder einzelnen Streben und Stützen tiefer liegen als die Unterkante der benachbarten Oberstadtbrücke, nicht realisiert werden können aufgrund der fehlenden wasserrechtlichen Genehmigung. Bereits mehrfach genutzt wurde aus diesem Grund der kleine Balkon (Außengastronomie Schneider/ Hesse) als Aufstellungsort einer Bühne. Der Balkon in unmittelbarer Nähe von Reichwalds Ecke kommt ebenfalls für Veranstaltungen in Frage. Auch der befestigte Uferweg wird z. B. bei den Stadtfesten und den Veranstaltungen „Nacht der 1000 Lichter“ regelmäßig als Bühne für Auftritte genutzt. Es ist jederzeit möglich, diese Fläche auch in andere Veranstaltungsformate einzubinden. Perspektivisch kann darüber hinaus auch die neu angelegte Fläche „Herrengarten“ als Aktionsraum dienen.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Maueranlage gegenüber den Sieguferstufen geeignet ist, um hier Kunstobjekte per Lichtinstallation an die Mauer zu projizieren. Bereits während der Bauarbeiten wurden Sieg und Siegufer künstlerisch illuminiert. Illuminierungen sind auch Bestandteil der jährlich wiederkehrenden Veranstaltungen „Nacht der 1000 Lichter“. Genehmigungsrechtlich spricht nichts dagegen, das Siegufer häufiger mit Licht in Szene zu setzen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die bisherigen Illuminationen jeweils von privater Seite finanziert wurden. Im städtischen Haushalt stehen hierfür keine Mittel zur Verfügung. Letztlich bewertet die Verwaltung die Uferpromenade insgesamt als gute Aktionsfläche für ausgewählte Veranstaltung über die bestehenden etablierten Formate hinaus.
In der Presse wurde jetzt von Überlegungen der Kulturabteilung berichtet, an den Siegstufen Kulturveranstaltungen anzubieten, die jedoch in der aktuellen Situation nicht durchgeführt werden können. Diesen Bericht nehmen wir zum Anlass, nach den Prüfungsergebnissen zu den 3 beschlossenen Themen zu fragen.
jeden Montag 18.00 Uhr im Atriumssaal der Siegerlandhalle. Gäste und Interessierte sind herzlich willkommen. Für Infos zur Tagesordnung bitte melden unter 0271 - 404 14 32 oder fraktion@remove-this.gruene-siegen.de