Ausschreibung der Fläche "Seelbach_6, Nelkenweg" (ehemaliges Hotel Waldhardt)

Anfrage zur Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 06.05.2020
zu Vorlage 2901/2020 Umsetzung des Wohnbaulandkonzeptes;

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktion B90/Die Grünen begrüßt grundsätzlich die Bemühungen der Verwaltung zur wohnungswirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks.

Zur Vermarktung möchten wir folgende Fragen stellen:

  1.  Wurde das Grundstück vorab der städtischen Entwicklungsgesellschaft KEG zur Entwicklung und Vermarktung angeboten?
    Antwort der VerwaltungDie KEG ist in der internen Projektgruppe „Preiswerter Wohnraum“ vertreten, die sich seit dem Ankauf des ehemaligen Hotels „Waldhardt“ auch mit dieser Liegenschaft beschäftigt. Die Projektgruppe hat hierzu festgestellt, dass

a.das Bestandsgebäude durch den aktuelle Zuschnitt auf Hotelanforderungen kaum bzw. nur mit sehr hohem baulichen Aufwand so umgebaut werden kann, um die Wohnraumförderungsbestimmungen v.a. hinsichtlich Wohnungsgrößen etc. zu erfüllen,                 b.der Abriss bei einer Ausschreibung durch öffentliche Auftraggeber sehr teuer wird,                    c.sich planungsrechtlich eine Mehrfamilienhaus-Bebauung nicht in die nähere Umgebung einfügt und                                                                                                                                        d.der Bau einer Erschließungsstraße nötig ist.

Wie in der Verwaltungsvorlage dargestellt ist, ergibt sich daraus, dass das Grundstück aus wirtschaftlichen Gründen nicht für die Errichtung preiswerten Wohnraums prädestiniert ist. Zudem ist die Stadt Siegen bei der Veräußerung von Immobilien an rechtliche Vorgaben gebunden. Diese ergeben sich aus kommunalrechtlichen und EU-Beihliferechtlichen Bestimmungen. Demnach sindVeräußerungen mindestens zum Marktwert vorzunehmen, der bestenfalls im Rahmen eines wettbewerblichen, transparenten, diskriminierungsfreien und bedingungs-freien Ausschreibungsverfahren ermittelt oder aber durch ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen festgestellt wurde. Aus oben genannten Sacherwägungen und der zusätzlichen rechtlichen Vorgaben wird seitens der Stadt Siegen von einer Direktveräußerung an die KEG abgesehen.

  1. Wenn ja, wurden von der KEG verschiedene Szenarien wie z.B. Durchführung der Konzept- Entwicklung und Verkauf oder eigene Bebauung durch die KEG geprüft?
    Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1.
  2. Wenn ja, weshalb wurde die KEG nicht mit der Projektierung beauftragt?
    Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1.
  3. Ist es wettbewerbsrechtlich denkbar, dass sich die KEG im weiteren Verfahren an der Ausschreibung beteiligt?
    Antwort: Wettbewerbsrechtlich kann die KEG in dem kommenden Verfahren mitbieten.

Beschluss:

Der Rat der Universitätsstadt Siegen beschließt die Ausschreibung der Fläche Seelbach_6 mittels Konzeptverfahren gemäß den der Vorlage beiliegenden Bewertungskriterien.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen

 

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