Wiederbesetzung der Stelle Behindertenbeauftragte*r

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familien- und Seniorenfragen der Stadt Siegen am
20.01.2021

Sehr geehrte Frau Schneider,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgenden Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familien- und Seniorenfragen am 20.01.2021:

Beschlussvorschlag
Die seit Mai 2020 vakante Stelle der/des Behindertenbeauftragten wird spätestens am 01.03.2021 extern ausgeschrieben, falls bis dahin intern keine geeignete Person für diese Stelle gefunden wurde. Ziel soll sein, spätestens zum 01.05.2021 die Stelle wieder zu besetzen.
In der Ausschreibung für die Stelle der/des Behindertenbeauftragten sollen u.a. folgende Aufgaben
aufgeführt werden:

  • Der oder die Behindertenbeauftragte sorgt für die Durchsetzung der Gleichbehandlung von Menschen mit und ohne Behinderung.
  • Der oder die Behindertenbeauftragte gibt Anregungen zu Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, Benachteiligungen abzubauen bzw. erst gar nicht entstehen zu lassen.
  • Zu dem Aufgabenfeld gehört die Thematisierung/Realisierung von Barrierefreiheit in allen Belangen (Wohnungsbau, öffentlicher Raum, öffentlicher Nahverkehr, im Arbeitsbereich, in der Sprache und im Betreuungs- und Bildungswesen) sowie die Beratung von Behinderten in allen Belangen.
  • Der aus den 90er Jahren datierende „Behindertenplan“ soll überarbeitet und aktualisiert werden.

Folgende Erwartungen an die Qualifikation der/des Bewerbers werden in die Ausschreibung aufgenommen:

  • Der oder die Behindertenbeauftragte bringt die Fähigkeit mit, für einen guten Informationsfluss zwischen allen beteiligten Einrichtungen, Ämtern, Verbänden, dem Beirat und Einzelpersonen in behindertenspezifischen Fragen zu sorgen.
  • Der oder die Behindertenbeauftragte verfügt im günstigsten Fall über eine Peer-Counceling-Ausbildung und/oder ist selbst von Behinderung betroffen/erfahren.
  • Der oder die Behindertenbeauftragte ist über gesetzliche Regelungen der Behindertenhilfe informiert und mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sowie anderer übergeordneter Gesetzeswerke vertraut.

Begründung
Durch die Antwort auf unsere Anfrage in der Ratssitzung am 15.12.2020 haben wir von der Verwaltung erfahren, dass die seit Mai 2020 (Eintritt in den Ruhestand des bisherigen Stelleninhabers) vakante Stelle der/des Behindertenbeauftragten weder intern noch extern ausgeschrieben wurde. Die Begründung war, dass momentan die anfallende Arbeit von der Mitarbeiterin auf der 2. besetzten Stelle erledigt werde und zudem zunächst eine neue Stellenbeschreibung erstellt werden müsse.

Es verwundert, dass in einem ¾ Jahr keine neue Stellenbe- und -ausschreibung erfolgen konnte. Zumal der Zeitpunkt des Erreichens des Rentenalters des bisherigen Stelleninhabers seit langem bekannt gewesen sein dürfte. Auch wenn aufgrund der aktuellen Covid19-Pandemie Beratungstermine nicht bzw. nur erschwert durchgeführt werden, sehen wir die dringende Notwendigkeit, die Stelle schnellstens wieder zu besetzen. Die Beratungstätigkeit muss nach erfolgter Einarbeitung schnell wieder aufgenommen werden. Schließlich stellt die Covid19-Pandemie gerade auch Menschen mit Behinderung vor besondere Herausforderungen, für die sie Hilfestellungen auch von Seiten der Stadt benötigen. Dass dies aktuell nicht in vollem Umfang möglich ist, sehen wir sehr kritisch.

Vor diesem Hintergrund muss die Stelle der/des Behindertenbeauftragten umgehend extern ausgeschrieben werden, wenn eine qualifizierte interne Besetzung zeitnah nicht möglich ist. Eine Besetzung zum 01.05.2021 würde dann genau 12 Monate nach Ausscheiden des letzten Stelleninhabers erfolgen, nach unserem Dafürhalten viel zu spät.

Um eine qualifizierte und angemessene Beratung leisten und die aufgezeigten weiteren anspruchsvollen Aufgaben erfüllen zu können, müssten die in dem Antrag genannten Anforderungen an den/die neue*n Stelleninhaber*in möglichst weitgehend erfüllt werden.

Beratungsergebnis: Mehrheitlich dagegen (3 Ja- Stimmen)

Ratsmitglieder

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