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Anfrage zur Sitzung des Rats der Universitätsstadt Siegen am 18.10.2023
Umsetzungsstand des Onlinezugangsgesetzes (OZG) - Digitales Bürgerbüro
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,
zur Entscheidung des Antrags "Digitales Bürgerbüro" in der Ratssitzung am 18.10. ist es aus unserer Sicht erforderlich, den bisherigen Umsetzungsstand des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zu kennen, da hierin bereits Vorgaben für die Bereitstellung digitaler Angebote gemacht werden.
Bezugnehmend darauf bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
Anfrage:
0: Keine Informationen online Abrufbar
1: Die Leistungsbeschreibung ist online verfügbar und das PDF steht als Download zur Verfügung
2: Eine Online-Beantragung ist grundsätzlich möglich. Nachweise können regelmäßig noch nicht online übermittelt werden.
3: Die Online-Leistung kann einschließlich aller Nachweise vollständig digital abgewickelt werden. Der Bescheid wird digital zugestellt.
4: Die Once-Only-Beantragung* ist online möglich, bei der Daten und Nachweise aus Registern der Verwaltung abgerufen werden können (statt durch Nutzerinnen und Nutzer eingereicht)
*Once-Only-Prinzip: Eines der Ziele der Registermodernisierung ist die Umsetzung des sogenannten Once-Only-Prinzips für Verwaltungsleistungen. Nach diesem Prinzip sollen staatliche Stellen Daten und Nachweise, welche bereits vorliegen, einfach und sicher austauschen können. Bürgerinnen und Bürger müssten Standardinformationen dann nur noch einmalig übermitteln. Dies wird sie bei der Beantragung von Verwaltungsleistungen in hohem Maße entlasten und die Bearbeitungszeiten in der Verwaltung verkürzen.
Begründung:
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) vom 18. August 2017 mit Änderung vom 7. Juli 2021 verpflichtet Bund und Länder und damit auch Kommunen ihre Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 online anzubieten. Hierbei muss nicht jede Kommune jede Verwaltungsleistung eigenständig digitalisieren. Gemäß dem Prinzip „Einer für Alle“ muss die digitale Lösung nur einmal in einem Land entwickelt. Alle anderen Kommunen dürfen diese Lösung übernehmen. Darüber hinaus bietet das Land NRW in Zusammenarbeit mit dem Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen (KDN) das Kommunalportal.NRW. Über das Portal können Online-Angebote eigenständig erarbeitet oder übernommen werden. Die Verwaltung der Universitätsstadt Siegen hat das Serviceportal für Onlinedienstleistungen „serviceportal.siegen.de“ eingerichtet. Hier sind bereits viele Verwaltungsleistungen für die Bürger*innen online abrufbar. Dies begrüßen wir ausdrücklich und möchten uns für die Arbeit bei den zuständigen Abteilungen bedanken. Für uns stellt sich die Frage, inwieweit das Serviceportal den Anforderungen des OZG bereits gerecht wird.
Zur Entscheidung des Rats-Antrages von CDU und SPD zur Einrichtung eines digitalen Bürgerbüros ist es aus unserer Sicht erforderlich, den bisherigen Umsetzungsstand zu kennen, um ggf. eine unnötige zusätzliche Belastung von Mitarbeiter*innen der Verwaltung zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Rat der Stadt Siegen
Michael Groß
Fraktionsvorsitzender
jeden Montag 18.00 Uhr
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