Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 80/DIE GRÜNEN zum Tagesordnungspunkt 1 „Haushaltssatzung / Haushaltsplan 2024“ der Sitzung des Rates am 13.06.2024

Beschlussvorschlag:

1. Der Beschlussvorschlag zur Vorlage 1769/2024 „7. Änderung der Satzung der Stadt Siegen über die Erhebung von Grundsteuern vom 16.02.1999; hier: Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B ab dem 01.01.2024“ wird wie folgt abgeändert:
„Der Rat der Universitätsstadt Siegen beschließt die 7. Änderung der Satzung der Stadt Siegen über die Erhebung von Grundsteuern vom 16. Februar 1999 gemäß Anlage 1 zu dieser Vorlage, mit der der Hebesatz für die Grundsteuer B (für die Grundstücke) ab dem 01.01.2024 von 585 v. H. um 99 %-Punkte auf 684 v. H. angehoben wird.“
Der zweite Satz des § 1 der Anlage 1 der Vorlage wird entsprechend dieses Beschlusses wie folgt geändert:
„Der Hebesatz für die in der Stadt Siegen liegenden Grundstücke (Grundsteuer B) wird ab dem Jahr 2024 auf 684 v. H. festgesetzt.“

2. Der Rat der Universitätsstadt Siegen beschließt, den Hebesatz der Gewerbesteuer um 10 v. H. auf 505 v. H. zu erhöhen und verabschiedet demzufolge folgende Änderung der Satzung der Universitätsstadt Siegen über die Erhebung von Gewerbesteuer nach Ertrag vom 16. Februar 1999:
„Aufgrund der §§ 7, 41 (1) f und 77 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GV. NRW. S. 136), und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108), hat der Rat der Universitätsstadt Siegen am 13.06.2024 folgende 6. Änderungssatzung beschlossen:
§ 1 Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach Ertrag wird ab dem Jahr 2024 auf 505 v. H. festgesetzt.
§ 2 Diese Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Begründung:

Die Stadt Siegen befindet sich aktuell in einer schwierigen finanziellen Situation. Das strukturelle Defizit des Haushaltsentwurfs 2024 beläuft sich auf rund 25 Mio. €. Um nicht wieder zurück in die Haushaltssicherung zu fallen, sind Maßnahmen notwendig, um das strukturelle Defizit zu reduzieren. Neben der Beschlussfassung eines „globalen Minderaufwands“ in Höhe von 2 %, der zu einer Verringerung des Aufwands von rund 8 Mio. € führt, sind aus Sicht der unterzeichnenden Fraktionen auch Anpassungen der Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer notwendig, um das verbleibende Defizit zu reduzieren.
Die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer soll daher mit 99 v. H. etwas geringer ausfallen als von der Verwaltung vorgeschlagen. Die zu erzielenden Mehrerträge belaufen sich auf rund 3,8 Mio. €, etwa 400.000 € weniger als bei einer Erhöhung des Hebesatzes um 110 v. H.
Zur Kompensation und zur weiteren Haushaltsverbesserung soll der Hebesatz der Gewerbesteuer um 10 v. H. erhöht werden. Unter der Annahme der gegenüber dem Haushaltsansatz gleichbleibenden Gewerbesteuergrundlagen könnten somit Mehrerträge von rund 1,8 Mio. € erzielt werden. Allerdings sind diese Mehrerträge nicht planbar, da die konjunkturelle Entwicklung nicht sicher ist. Ob diese Mehrerträge tatsächlich realisiert werden können, bleibt abzuwarten.

Im Ergebnis der drei Maßnahmen
- Einführung globaler Minderaufwand
- Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer um 99 v. H.
- Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer um 10 v.H.
reduziert sich das strukturelle Defizit um rund 13,6 Mio. € auf 11,4 Mio. €. Das Ziel der unterzeichnenden Fraktion wird erreicht, ein Abrutschen in die Haushaltssicherung zu verhindern. Die Siegener Kommunalpolitik bleibt damit handlungsfähig.

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