Siegen, 14.11.2003

Hoher Leerstand bei innerstädtischen Gewerbeimmobilien!
Grüne fordern Reaktivierung!

In der Vergangenheit wurden rund um Siegen neue Gewerbegebiete auf der grünen Wiese geplant und erschlossen. Diese Entwicklung hat sehr nachteilige Folgen für die Bürger, die Natur und nicht zuletzt die Stadtentwicklung.

Seit Jahren geistert eine fixe Zahl für den Gewerbeflächenbedarf der Stadt Siegen durch die Politik. Dieser dahingestellte Bedarf von 120 Hektar ist nicht belegbar und wurde auch nach der Erschließung der großen Gewerbegebiete Weißtal, Heidenberg, Schemscheid u.a. nicht um die entsprechenden Flächenanteile reduziert. Die magische Zahl 120 steht immer noch im politischen Raum, eine realistische Bedarfsermittlung existiert nach wie vor nicht! Gleichzeitig ist durch die Umsiedlung der Betriebe aus dem Stadtzentrum heraus in die neu erschlossenen Umfeldgebiete die Anzahl der brachliegenden Gewerbeflächen stark angestiegen.

Die Ratsfraktion B90/Die Grünen fordert seit langem von der Stadtverwaltung, diese vorhandenen Gewerbeflächen in einem Kataster zu erfassen und über ein Programm der weiteren gewerblichen Nutzung zuzuführen. Durch diese Maßnahme sollen weitere Naturzerstörung und Zersiedelung der wertvollen Freiflächen im städtischen Umfeld verhindert und städtebauliche Wunden geschlossen werden.

Die Verwaltung hat, obwohl sie damit beauftragt ist, bisher keine Ergebnisse vorgestellt. Deshalb hat unsere Fraktion nun in einer Arbeitsgruppe freistehende und untergenutzte Gewerbeflächen in einer Liste erfasst und anhand der Grundkarte graphisch dargestellt, die wir hiermit der Öffentlichkeit vorstellen. Dabei haben wir uns zum Teil auf bekannte Tatsachen und Annahmen gestützt. Diese Liste soll als Anregung zur weiteren Entwicklung dienen, die wir uns wie folgt vorstellen:

1. Die Liste muss von der Verwaltung fortgeführt, als Kataster weiterentwickelt und auf das Kreisgebiet ausgedehnt werden.
2. Es muss eine genaue Bodenrichtwertkarte speziell für gewerbliche Grundstücke in der Stadt Siegen angefertigt werden.
3. Eindeutige Bebauungspläne und deren Einhaltung müssen der schleichenden Umnutzung auf großflächigen Einzelhandel Einhalt gebieten.
4. Das Amt für Wirtschaftsförderung berät und unterstützt potentielle Investoren.
5. Das Amt für Wirtschaftsförderung soll prüfen, ob ein Maßnahmenpaket durch Landesprogramme gefördert werden kann, um so Altlasten und andere Investitionshindernisse zu beseitigen.

Hier klicken zur Aufstellung der innerstädtischen Gewerbeimmoblilien

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